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Fachfragen

Hier beantworten wir Fragen zu Gewalt, Deeskalation und Selbstverteidigung so, wie die Forschung sie heute beantwortet – mit Quellen und mit ihren Grenzen.

Prävention · Deeskalation · Konfrontation · Eskalation · Recht · Gewalt am Arbeitsplatz · Verbreitete Irrtümer

Prävention

1. Von wem geht Gewalt meistens aus?

Meist nicht vom Fremden im Park, sondern von Menschen, die man kennt. In der großen Studie des Bundesfamilienministeriums nannten bei sexueller Gewalt nur knapp 15 Prozent der betroffenen Frauen einen Unbekannten als Täter; fast die Hälfte nannte einen (Ex-)Partner, viele Bekannte oder Menschen aus Arbeit und Ausbildung. Angezeigt wird nur ein kleiner Teil – bei Gewalt in Partnerschaften weniger als fünf Prozent. Deshalb üben wir auch, Grenzverletzungen durch Bekannte früh zu erkennen.

Quellen: Müller & Schröttle 2004, BMFSFJ (10.264 Frauen, Mehrfachnennungen möglich) · LeSuBiA 2026, BKA/BMI/BMBFSFJ.

Deeskalation

2. Wirkt Deeskalation?

Wahrscheinlich hilft sie – eine Garantie ist sie nicht. Die deutsche Leitlinie zur Verhinderung von Zwang empfiehlt ausdrücklich, alle Mitarbeitenden in Deeskalation zu schulen, und zwar vorrangig vor Abwehrtechniken. Belegt ist, dass Training Wissen und Sicherheit im Auftreten stärkt. Ob es Übergriffe tatsächlich verhindert, ist nicht belegt; die Empfehlung stützt sich vor allem auf die Erfahrung von Fachleuten.

Quellen: S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“, AWMF 038-022, Fassung 2026, Empfehlungen 34 und 36 · Price et al. 2015, British Journal of Psychiatry (38 Studien) · Du et al. 2017, Cochrane Review.

3. Was tue ich konkret, wenn jemand laut wird?

Eine Person spricht. Ruhig bleiben, Abstand halten, nicht provozieren. Die eigene Anspannung wahrnehmen und herunterfahren. Wenn möglich, die aufgebrachte Person in einen ruhigeren Bereich bringen – weg vom Publikum.

Quelle: NICE-Leitlinie NG10, Empfehlungen 1.3.12–1.3.19 (Gesundheits- und Sozialwesen).

Konfrontation

4. Hilft Gegenwehr – oder macht sie alles schlimmer?

Nach den Studien meist nicht schlimmer, aber es gibt keine Garantie. Bei sexuellen Übergriffen geht jede Form der Gegenwehr mit weniger vollendeten Taten einher; Bitten und Verhandeln dagegen mit mehr. Beim Verletzungsrisiko sind die Studien uneins: Eine Übersichtsarbeit fand mehr Verletzungen bei Gegenwehr, große Opferbefragungen zeigen, dass Verletzungen meist schon vor der Gegenwehr entstehen. Das sind Statistiken, keine Regeln für den Einzelfall. Wer anders reagiert hat, hat nichts falsch gemacht.

Quellen: Wong & Balemba 2018 und 2016 (Meta-Analysen) · Clay-Warner 2002 · Tark & Kleck 2004 (27.595 Vorfälle) und 2014.

Eskalation

5. Warum erstarren Menschen in Gefahr?

Weil der Körper das automatisch tut. Erstarren ist eine angeborene Schutzreaktion, keine Entscheidung. In einer schwedischen Studie berichteten 70 Prozent der Frauen, die nach einer Vergewaltigung in eine Notfallklinik kamen, von einer deutlichen Erstarrung während der Tat. Wer erstarrt, stimmt nicht zu und trägt keine Schuld.

Quellen: Möller et al. 2017, Acta Obstetricia et Gynecologica Scandinavica (298 Frauen) · Kozlowska et al. 2015, Harvard Review of Psychiatry.

6. Kann man lernen, unter Stress handlungsfähig zu bleiben?

Teilweise. Einfache Bewegungen, oft wiederholt, in Situationen, die dem Ernstfall ähneln, sind unter Stress eher abrufbar. In einer kleinen Studie mit Polizisten verlor, wer unter Angst geübt hatte, unter Druck nicht mehr an Leistung – auch vier Monate später. Eine andere Studie fand keinen Zusatznutzen. Sicher ist: Ohne Übung verblasst das Gelernte, nach einem Jahr deutlich.

Quellen: Nieuwenhuys & Oudejans 2011 (27 Polizisten) · Voigt & Zinner 2023 (84 Polizisten) · Arthur et al. 1998 (Meta-Analyse).

7. Was tun, wenn jemand ein Messer hat?

Abstand, weg, Hilfe holen. Ein Stich nach vorn dauert rund 0,6 Sekunden, und sechs Meter läuft ein Angreifer in etwa anderthalb Sekunden. Die bekannte „21-Fuß-Regel“ stammt aus dem Polizeitraining mit Schusswaffe – eine Sicherheitsdistanz für dich ist sie nicht. Für Entwaffnungstechniken gibt es keine belastbaren Studien. Wir trainieren auch den Fall, dass Weglaufen nicht geht – versprechen kann das niemand.

Quellen: Kantor et al. 2022, Forensic Science International · Sandel et al. 2021, Police Practice and Research.

Recht

8. Was darf ich in Notwehr?

Du darfst dich oder andere gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff verteidigen – so, wie es nötig ist, um ihn sicher zu beenden: mit dem mildesten Mittel, das sicher wirkt. Welcher Schaden größer wäre, wird grundsätzlich nicht abgewogen. Grenzen gibt es etwa bei einem krassen Missverhältnis oder wenn der Angreifer erkennbar ein Kind ist. Ist der Angriff vorbei, endet die Notwehr. Wer aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken – etwa in Panik – zu weit geht, wird nicht bestraft; wer aus Wut oder Rache zu weit geht, kann sich strafbar machen. Das ist das Prinzip, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen: §§ 32, 33 StGB.

9. Muss Notwehr verhältnismäßig sein?

Nicht so, wie viele denken. Nicht die Waage entscheidet, sondern die Lage.

Das Gesetz legt deinen Schaden nicht gegen den des Angreifers auf eine Waage. Es fragt, ob deine Abwehr nötig war: geeignet, den Angriff sofort und sicher zu beenden – und von mehreren gleich sicheren Wegen der mildeste. Ein milderes Mittel, das vielleicht nicht reicht, musst du nicht wählen.

Wie hart du dich wehren darfst, hängt also von der Bedrohung ab: Wer greift an, wie viele, womit? Hält dich jemand am Handgelenk fest, braucht es keinen Schlag, der schwer verletzen kann. Stehen vier Leute mit Baseballschlägern daneben, ist die Lage eine andere – und damit die Antwort. Beurteilt wird aus der Situation heraus, so wie ein besonnener Mensch sie in diesem Moment sehen durfte – nicht im Nachhinein.

Weglaufen musst du nicht; oft ist es trotzdem deine beste Chance. Genau so trainieren wir: Die Antwort wächst mit der Bedrohung und endet, wenn die Gefahr vorbei ist. Eine Garantie gibt es nicht – Training erhöht deine Chancen. Das ist das Prinzip, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quelle: § 32 StGB.

Gewalt am Arbeitsplatz

10. Wie häufig ist Gewalt am Arbeitsplatz – und was muss der Arbeitgeber tun?

Häufiger, als viele denken. Von den Beschäftigten, die viel mit Menschen von außerhalb des Betriebs zu tun haben, hatten 36 Prozent im letzten Jahr Beleidigungen, Drohungen oder andere verbale Übergriffe erlebt, 8 Prozent körperliche – im Gesundheits- und Sozialwesen 21 Prozent. Der Arbeitgeber muss Gewalt in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen: erst Räume und Abläufe, dann Schulung. Training ist ein wichtiger Baustein, aber nicht der erste.

→ Für Teams: Für Behörden, Institutionen und Unternehmen

Quellen: DGUV/forsa, „Gewalt bei der Arbeit“, Dezember 2024 (2.512 Befragte) · § 5 ArbSchG · DGUV Information 207-025.

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